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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AIM MANAGEMENT CONSULTING
für Unternehmensberatungen, Seminare, Mentoring und jegliche Trainingsplattformen


§ 1 AIM - Vertragspartner, Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Vertragspartner sind die AIM MANAGEMENT CONSULTING, Franz-Werfel-Straße 13, 60431 Frankfurt -vertreten durch Ahsan Saleem und M. Ishaq Butt - (nachfolgend als „Auftragnehmer“, „Anbieter“ und „AIM“ genannt) und Sie (nachfolgend als „Auftraggeber“ und „Kunde“ genannt). Für die gemeinsamen Geschäftsbeziehungen gelten die nachfolgend erläuterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 2 AIM - Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 AIM bietet die Möglichkeit einen Vertrag über die Teilnahme an einem Event (z.B. über Webinar, Workshop, Programm oder sonstige Veranstaltungen) abzuschließen. Der Vertragsschluss erfolgt durch das Unterschreiben des Anmeldeformulars (oder digitale Zustimmung), welche durch den Kunden zum Angebot des Anbieters der entsprechenden Veranstaltung erfolgt. Der Kunde kann auch per Fax oder per E-Mail das Angebot des Anbieters annehmen, womit dann der Vertrag zwischen beiden (fernmündlich oder schriftlich) zustande kommt.

2.2 Fernmündlicher Vertragsabschluss findet üblicherweise dann statt, wenn AIM und Kunde übereinstimmende Willenserklärungen (i.d.R. über kostenfreien Beratungs- und Strategiegesprächen) abgegeben haben und sich über die Inhalte, Ziele und gemeinsame Arbeit bzgl. der Beratungsleistung sowie das zu zahlende Entgelt einig sind. Für diverse Zwecke, wie Dokumentation und Nachweis, stimmen die Teilnehmer bzw. der Kunde zu Aufzeichnungen der (Video-) Calls mit ihm ausdrücklich zu.

2.3 Der Vertrag kommt auch zu Stande, indem der Zugang zur Anmeldebestätigung per E-Mail durch Kunden/den Auftragnehmer als verbindliche Bestellung der Beratungsleistung angenommen wird.

2.4 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus den in den weiteren Vertragsunterlagen (wie Angebot- und Produktbeschreibungen, Auftrags- und Bestellbestätigungen) spezifisch getroffenen Regelungen. Diese regeln die Erbringung von Beratungsdienstleistungen durch den Anbieter an den Kunden.

2.5 Es gelten ausschließlich diese AGB. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.6 Diese AGB gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen (auftragerteilende Kunden). Sämtliche Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss Unternehmer in diesem Sinne zu sein und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen (Neben-) Tätigkeit die beratenden Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

2.7 Beabsichtigt der Auftragnehmer Änderungen der rechtlichen Bedingungen, der Produktbeschreibungen oder Preiserhöhungen vorzunehmen, so werden die Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen werden zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unter den nachfolgenden Voraussetzungen der Ziffern a) bis c) Vertragsbestandteil:
1) Der Anbieter ist zu einseitigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen, Produktbeschreibungen und Preise zugunsten des Auftraggebers berechtigt.
2) Dem Kunden stehen bei Preiserhöhungen, Änderungen der rechtlichen Bedingungen zu ihren Ungunsten das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Auf das Kündigungsrecht wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
3) Unabhängig von diesen Regelungen ist der Anbieter für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Anpassung hat der Kunde kein Kündigungsrecht.

2.8 Des Weiteren werden auf den Webseiten des Anbieters und in dessen sonstigen Internetauftritten (sowie Werbeanzeigen und darin) enthaltenen Angebote für Beratungsleistungen kein rechtlich bindendes Angebot für einen Vertragsabschluss dargestellt.

§ 3 AIM - Leistungen und Produkte

3.1 AIM erbringt unternehmensbezogene Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Unternehmensführung und Leadership. Leistungen, die ausschließlich auf Beratung ausgerichtet sind, werden in Form von Beratungsleistungen, Coaching, Mentoring, Training, Schulungen, Seminaren, u.ä. bereitgestellt. Diese sind entweder -individuell auf dem Kunden, dessen Bedürfnisse und Ziele orientiert -oder werden allgemein zu relevanten Grundlagen auf Plattformen (als auch selbst erlernbare) mit entsprechenden Techniken und Tools vermittelt, um die individuellen und spezifischen (Unternehmens-)Ziele zu erreichen.

3.2 Der Anbieter AIM stellt die Beratungsleistungen a) vor Ort (beim Anbieter AIM oder auch beim Kunden) bereit b) auch aber über digitale Medien (also mittels Audios, Videos, Grafik, Text, Fotografie u.ä.). Unter Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB wird der Inhalt der Beratungsleistung durch Anbieter AIM erbracht.

3.3 Alle Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Der Anbieter AIM widmet sich zwar gänzlich dem Erfolg des Kunden, dennoch schuldet er nicht einen konkreten Erfolg der gebuchten Leistung. Dem Kunden ist bewusst, dass a) die gebuchte Leistung ihn nach bestem Wissen fördert und unterstützt, b) es bedarf für den erwünschten Erfolg des Kunden seine Mitarbeit und -wirkung c) auch liegt die Verantwortung für erfolgreiches Resultat der erbrachten Leistung in jedem Fall beim Auftraggeber. Es besteht insofern eine Einstimmigkeit, dass die Bereitstellung und Erbringung einer Dienstleistung durch den Anbieter AIM geschuldet ist. Für Ansprüche oder Schäden Dritter, die durch Mangel an Kommunikation (sei es eine nicht ausreichende Anweisung, Briefing oder eine Verwendung, die vorher nicht abgesprochen war) der Leistung entstehen, übernimmt der Anbieter AIM keine Haftung.

3.4 Grundsätzlich werden auf Leistungen zu Beratungen, die auf Materialien und /oder Methoden von Produkten Dritter (wie z.B. aus Social Media Plattformen) aufbauen, keine Haftung seitens des Auftragnehmer AIM (für einen bestimmten Leistungserfolg) übernommen.

3.5 Der Leistungsinhalt folgt im Übrigen aus den entsprechenden Angeboten (und / oder) auch aus den jeweiligen Produktbeschreibungen, die sich ebenfalls bei der Auftragsbestätigung befinden.

§ 4 AIM - Zahlungsbedingungen

4.1 Die zum Vertragsschluss verbundene Zahlung bzw. die notwendige Bezahlung der Anzahlung erfolgt über unser Bezahlformular. Das Bezahlformular ermöglicht Kunden von AIM die Zahlung per Bankeinzug, Kreditkarte, PayPal sowie die Zahlungsoption „SOFORTÜberweisung“ vorzunehmen. Für die vereinbarten oder auch ausgewählten Leistungen zahlt der Kunde die vereinbarten Entgelte zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe.

4.2 Mit einem spezifischen Vertrag oder auch der Anmeldebestätigung erhält der Kunde die jeweilige Rechnung als PDF-Datei an die bereitgestellte E-Mail-Adresse.

4.3 Nach dem Rechnungseingang ist der Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto unverzüglich im Voraus zu zahlen. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn eine abweichende Sondervereinbarung schriftlich festgehalten wurde. Nach Vertragsschluss wird dem AIM-Kunden eine Rechnung zugesandt. Je nach gewählter Zahlalternative wird eine mögliche restliche Vergütung sofort fällig (oder 7 Tage nach Rechnungszugang). Als Zahlungsmittel für die restliche Vergütung stehen dem AIM-Kunden die Überweisung an AIM sowie Lastschrift zur Verfügung.

4.4 Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, eindeutig oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

4.5. In besonderen Fällen ermöglicht AIM, die verbleibende fällige Vergütung in Teilzahlungen zu entrichten. Zahlungen können ab einem Restbetrag von 1.300,00 € in monatlich Raten erbracht werden. Eine Vereinbarung zur Ratenzahlung ist nur durch die Einrichtung eines Dauerauftrages für AIM möglich, durch dessen Rahmen der Anbieter AIM berechtigt wird, die jeweils festgehaltene und vereinbarte Rate zum jeweils bestimmten Datum abzubuchen. Für die Einrichtung einer Ratenzahlung kann AIM eine Gebühr inklusive Mehrwertsteuer pro Rate erheben. Falls AIM eine fällige Rate aufgrund fehlender Kontodeckung nicht vornehmen kann, verwickelt sich der Kunde im Zahlungsverzug. Folgt diese Situation seitens des Kunden zweimal hintereinander, dass Raten in Verzug geraten, so muss der gesamte Restbetrag-/schuld beglichen werden.

§ 5 AIM - Widerrufsrecht (Rücktritt & Stornierung, Terminverschiebung & Alternativtermin)

5.1 Verträge werden bei AIM ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB eingegangen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.

5.2 Sämtliche Angebote des AIM Management Consulting sind ausschließlich an Unternehmer (siehe Ziffer 2.6. AGB) gerichtet. Daher können Verträge nicht widerrufen werden, auch wenn diese exklusiv unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen.

Rücktritt und Stornierung
5.3 Ein Rücktritt oder Stornierung eines erteilten Beratungsauftrags oder -leistung ist nicht möglich. Der zu zahlende Rechnungsbetrag ist auch bei Nichtteilnahme (Verschiebungen und sonstige Versäumnisse) fällig. Gründe wie Arbeitsunfähigkeit, Verhinderung durch Krankheit u.ä. liegen im Risikobereich des Kunden. Diese entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Es steht jedoch dem Kunden frei, die Nennung eines Ersatzteilnehmers jederzeit mitzuteilen. Ähnliches trifft auf Situationen, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht und Teilnahme nicht nachkommen kann/wird.

Terminverschiebung & Alternativtermin
6.3 Fragt ein Kunde zu den von ihm gebuchten Beratungsauftrag oder -leistung nach einen Alternativtermine an, so werden diese für Kunden reserviert und festgehalten. Sagt der Kunde diese Alternativtermine ab oder möchte es bis zu sechs Monate (zum ursprünglich vereinbarten Ersttermin zur Beratung) verschieben, so ist das vereinbarte Honorar in einer Höhe von 50 Prozent netto zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Folgen danach weitere Absagen oder bei späteren Verschiebungen ist der gesamte Betrag des Honorars zu zahlen. Nichtteilnahmen bzw. Absagen müssen schriftlich per E-Mail übermittelt werden. Das Mitteilen der Gründe zu Nichtteilnahmen ist nicht relevant.

6.4 Erfolgt eine Absage eines Beratungsauftrags oder -leistung durch AIM, so werden bereits gezahlte Leistungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche und (An)Forderungen auf Schadenersatz etc. sind hierbei ausgeschlossen.

§ 7 AIM - Haftung bei Mängeln oder Pflichtverletzungen

7.1 Grundsätzlich bietet AIM Management Consulting Dienstleistungen an, die als Vertragspflichten festgehalten werden, deren Erfüllung zur gemeinsamen Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

7.2 Ansprüche seitens Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen haftet AIM Management Consulting gegenüber Kunden in allen Fällen (vertraglicher und außervertraglicher Haftung) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.3 In übrigen Fällen haftet AIM Management Consulting (sofern in Abs. 2 nicht abweichend geregelt) nur wenn Vertragspflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung alle Kunden ständig vertrauen dürfen, nämlich begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen sonstigen Fällen ist die Haftung AIM Management Consulting vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 ausgeschlossen.

7.4 Haftung seitens AIM Management Consulting für Schäden (aus den Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.

7.5 Kunden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet, AIM Management Consulting ausschließlich nur jene Bild-/Video-/Tonmaterialien bereit zu stellen, welche frei von Rechten Dritter sind. Kunden stellen somit AIM Management Consulting insofern von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

7.6 Haftungen für sämtlichen weiteren Schäden sind ausgeschlossen.

7.7 Alle relevanten technischen Voraussetzungen (wie z.B. Hard- und Software, Telekommunikationseinrichtungen, Internetzugang bzw -provider, etc.) zur Nutzung der Beratungsleistungen sind vom Kunden auf eigene Kosten aufzubringen.

Weitere Aspekte der AGB zur Haftung
Mängelhaftung: In diesem Hinblick gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Pflichtverletzungen: Bereits in Abs. 7 genannt.

§ 8 AIM - Vertraulichkeit

8.1 Die an Vertragspartner überreichten Lehrinhalte und Konzepte (Unterlagen, Kenntnisse, Erfahrungen – so auch Inhalte der Onlineplattformen über Audios und Videos) dürfen ausschließlich für die vereinbarten Zwecke des Vertrages genutzt werden. Die Vertragspartner (beide Parteien) vereinbaren des weiteren Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und Bewahrung über Erkenntnisse, welche bei dessen Abwicklung erlangt wurden.

8.2 Des Weiteren verpflichten sich beide Vertragspartner, Informationen die selbstverständlich geheim zu halten sind, nicht an weitere Dritten gegenüber zu offenbaren. Hierbei zu beachten: Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff. AktG, sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

8.3 Die Verbindlichkeit und Verpflichtung zur Nichtverwendung und Geheimhaltung der anvertrauten und mitgeteilten Informationen fällt weg,
1) sofern der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Verschulden oder Mitwirkung der informierten Vertragspartner bekannt oder generell zugänglich werden,
2) oder diese den informierten Vertragspartnern vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, oder der Allgemeinheit vor der Mitteilung bereits bekannt oder generell zugänglich waren,
3) oder ausschlaggebende Informationen entsprechen, die der informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten bereitgestellt, offenbart oder auch zugänglich gestellt wurden,
4) oder seit der Erledigung/Vollendung des Vertrages einige Jahre verstrichen sind. Dieser Aspekt ist auf Wunsch gerne auch zusätzlich spezifisch vereinbar.

§ 9 AIM - Urheberrecht

9.1 Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und alle weiteren Schutzrechte verbleiben bei AIM Management Consulting.

9.2 Allen Kunden stehen die mittels Downloads erworbenen Produkte (Arbeitsblätter und Unterlagen zu Trainings-Pragrammen, Audios, etc.) für eigene (vereinbarten) Zwecke zu verwenden und sind hierzu berechtigt. Kunden ist es untersagt, den Download zu kopieren oder diese auch weiter zu veräußern.

9.3 Der Kunde ist einzig und allein berechtigt, die im Rahmen der Beratung angebotenen Inhalte zu eigenen (vereinbarten) Zwecke zu verwenden (also diese digital als Datei zu speichern oder alternativ es auch auszudrucken). Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lehrinhalte – weder vollständig noch selektierte Auszüge - Dritten zur Nutzung bereit zu stellen. Dies gilt für digitalen Plattformen wie im Internet, Intranets, in Extranet und allen weiteren Möglichkeiten. Kopien und Vervielfältigung gewerblicher Natur und ein Verkauf der Inhalte werden ausdrücklich ausgeschlossen und sind untersagt. Gleiches gilt für sämtliche Audios, Videosequenzen u.ä. sämtlicher Mitschnitte, ebenso das Teilen / Weitergabe in Form von Audio-, Bild- oder Videomaterial sind ausdrücklich ausgeschlossen und nicht erlaubt. Eine Genehmigung hierzu kann bei einer Honorar-Regelung durch AIM Management Consulting ermöglicht werden.

9.4 Bei einem Verstoß und Nichtbeachtung dieser Regelungen wird eine Vertragsstrafe je Zuwiderhandlung in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Des Weiteren behält AIM Management Consulting weitergehenden das Recht einen verbindlichen Schaden zur Geltung zu bringen.

§ 10 AIM - Datenschutz

AIM Management Consulting verarbeitet bedarfsbezogen und notwendigerweise Informationen über bestimmte oder auch bestimmbare Personen (die „betroffenen Teilnehmer oder Personen“), die der Kunde und/oder die Beteiligten der AIM direkt oder indirekt übermittelt haben. Die Voraussetzungen, Bedingungen und Modalitäten dieser Verarbeitung, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind der folgenden Internetseite [https://aim-mc.com/datenschutz.html] zu entnehmen.

Die an AIM Management Consulting übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO, aufgrund Kunden-Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) verwendet bzw. verarbeitet.

§ 11 AIM - Weitere Bedingungen zu Zielen, Verträgen und AGB´s

11.1 AIM Management Consulting ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

11.2 Die vertragliche Beziehung zwischen Kunden und AIM Management Consulting erfolgen nach dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Bei sämtlichen Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertrag bleibt der Gerichtsstand in Frankfurt am Main (soweit gesetzlich erlaubt).

11.4 Sonderregelungen zu vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11.5 Mit sämtlichen Dienstleistungen und Angeboten beabsichtigt AIM Management Consulting alle ihren Kunden zu ihrem gewünschten unternehmerischen Ziel näher zu bringen. Sollten daher einzelne Regelungen oder Festsetzungen im Vertrag mit dem Kunden mitsamt dieser AGB gänzlich oder teilweise ineffizient sein (oder werden) oder sollte sich später eine Vertragslücke erkennbar machen, so wird dadurch folglich die Geltung und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die betroffene unwirksame Lücke (ganz oder teilweise bestehend) soll durch eine gemeinsame Vereinbarung ersetzt, geregelt oder ergänzt werden, womit dann der ursprünglichen (unternehmerischen) Absicht und (wirtschaftlichen) Zielen beider Vertragspartner entsprochen werden kann.

Folgend werden einige zusätzliche AGB´s im Hinblick der spezifischen Programme genannt

§ 12 AIM – AGB´s zum Training und Mentoring Programmen


12.1 AIM Management Consulting bietet für unternehmerischen Ziele individuelle Betreuung zu Business und Leadership an.

12.2 Parallel dazu bestehen zusätzlich auch die systematischen Programme von Level 1 bis Level 3 (Business Starts Now, Leadership Starts Now und System Starts Now). Hier werden verschiedene Aspekte und Komponente vorgestellt, die als Orientierung auch 1:1 umgesetzt werden können um die unternehmerischen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

12.3 Ähnlich wie bei der individuellen Beratung kann auch für das im Abschnitt 12.2 genannte Programm (Business Starts Now) zusätzliche Coaching-Sessions vereinbart werden. Diese Leistungen unterliegen ebenfalls den bereitgestellten AGB´s. Es ist auch zu beachten, dass dieses Zusatz-Coaching kein Inklusiv-Bestandteil der entsprechenden Levels darstellt, sondern als eine eigenständige und zusätzliche Leistung und Produkt zu verstehen ist, welches bei AIM Management Consulting durch gesonderten Erwerb beansprucht werden kann.

12.4 Dieser Rahmen und Umfang des Zusatz-Coachings kann individuell angepasst werden.

12.5 Die vereinbarten Termine sind vom Kunden und AIM Management Consulting einzuhalten. Für eine gutes Gelingen und Verlässlichkeit sollten Absagen/Verschiebungen 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekanntgegeben werden und von beiden Parteien wahrgenommen werden. Bei einem versäumen verfällt der Anspruch das Coaching-Session.

12.6 Ähnlich wie bei der individuellen Betreuung verpflichten sich Kunden auch bei den im Abschnitt 12.2 genannten Programmen, eine aktive Mitarbeit hervorzubringen um durch die Eigenarbeit den ersehnten Erfolg zum gewünschten Ziel selbst zu erreichen.

12.7 Die Betreuer und Mentoren AIM Management Consulting geben keine Funktionen als Wachmänner oder -frauen dar, die auf das Erreichen oder Umsetzen der einzelnen Schritte und Vorankommen Ausschau halten. Dies und der damit verbundene Erfolg liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
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